Rechtsprechung
   KG, 03.04.2006 - 1 W 203/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9769
KG, 03.04.2006 - 1 W 203/05 (https://dejure.org/2006,9769)
KG, Entscheidung vom 03.04.2006 - 1 W 203/05 (https://dejure.org/2006,9769)
KG, Entscheidung vom 03. April 2006 - 1 W 203/05 (https://dejure.org/2006,9769)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9769) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten bei mündlicher Verhandlung im einstweiligen Verfügungsverfahren; Herunterladen urheberrechtlich geschützter Bilddateien der Stadtplankartographie von einem Server; Berechtigung zum Vorsteuerabzug; Ansetzung von Umsatzsteuer ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 294; ; ZPO § 920 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 294; ZPO § 920 Abs. 2
    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten bei mündlicher Verhandlung im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1034
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 W 203/05
    Die Kosten der Einschaltung eines Privatsachverständigen sind als notwendige Kosten des Rechtsstreits erstattungsfähig, soweit sie durch den Rechtsstreit veranlasst ("prozessbezogen") sind und eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die diese Kosten auslösende Maßnahme zum Zeitpunkt ihrer Veranlassung ("ex ante") als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH NJW 03, 1398 = AGS 03, 178; Senat, JurBüro 81, 1382 in ständiger Rechtsprechung).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZB 23/02

    Kosten der Schutzschrift I

    Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 W 203/05
    Erst dann ist ein vorbeugender Aufwand zur Abwehr im Rechtsstreit erforderlich und gehört zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits (vgl. BGH NJW 03, 1257 zu den Kosten einer vorsorglich eingereichten Schutzschrift).
  • OLG Hamm, 18.12.1995 - 23 W 454/95
    Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 W 203/05
    Denn die prozessbegleitende Beratung durch einen Privatgutachter ist erst dann prozessbezogen, wenn ein dem Sachverständigen zurechenbares Ergebnis - in der Regel als gutachtliche Stellungnahme - in den Rechtsstreit eingeführt wird (OLG Hamm, NJW-RR 96, 830; OLG München a.a.O.).
  • OLG München, 09.02.1995 - 11 W 689/95

    Voraussetzungen der Erstattung von Privatgutachterkosten

    Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 W 203/05
    Dass den in einem Gutachten niedergelegten technischen Ausführungen eines für das Fachgebiet öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bei Vorlage im Rechtsstreit ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. OLG München NJW-RR 95, 1470, Senat JurBüro 87, 754), bedarf keiner weiteren Begründung.
  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

    Nachdem im Verfügungsverfahren gerade kein Sachverständigengutachten durch das Gericht erholt wird, kommt dem Privatgutachten im Gegenteil erhöhte Bedeutung zu (OLG Bamberg vom 12.4.2010 NJW-RR 2010, 1681/1682; KG vom 3.4.2006 - 1 W 203/05 -juris Rn. 10; Herget in Zöller; ZPO, § 91 Rn. 13 Stichwort "Privatgutachten" m. w. N.; Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, § 91 Rn. 161).

    Gerade dann wenn, wie hier, eine Partei ihre Behauptungen durch Vorlage eines Gutachtens zu untermauern versucht hatte, ist nicht zu erkennen, weshalb die Gegenseite unter dem anerkannten Gesichtspunkt der Waffengleichheit (KG vom 3.4.2006 -1 W 203/05 - juris Rn. 12; Herget in Zöller, ZPO, § 91 Rn. 13 Stichwort "Privatgutachten" m. w. N.; Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, § 91 Rn. 160) die Einholung bzw. Erstellung eines Gutachtens nicht als sachdienlich und damit erforderlich ansehen durfte.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht